Aktuell: Ein neuer Anlauf für Netzsperren in der Schweiz
21.02.2026 , Clubraum
Sprache: Deutsch

Manche Westschweizer Staatsanwälte verpflichten Internetprovider neuerdings, Domains wegen angeblicher
Gesetzesverletzungen zu sperren. Das Referat geht auf konkrete Fälle ein und analysiert die Rechtslage.


Seit einigen Monaten haben westschweizer Staatsanwaltschaften begonnen, Internetprovider zu verpflichten,
bestimmte Internetdomains oder URLs zu sperren. Die Verfügungen stützen sich auf die Normen der Strafprozessordnung zur Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). Das Referat geht auf die Frage ein, ob dieses Vorgehen rechtlich zulässig ist, und was Provider und Betroffene dagegen tun können. Ein Bericht aus der Praxis.

Simon Schlauri (1973) ist Rechtsanwalt in St. Gallen und Zürich mit Spezialisierung auf Informations- und Kommunikationsrecht. Er verbindet reiche Erfahrung aus der IT- und Telekom-Industrie und technisches Know-how mit einer Titularprofessur an der Universität Zürich. Sein Fokus liegt in der Regulierung von Netzwerkindustrien und im IT-Recht, insbesondere in den Bereichen Open Source und Open Data, E-Commerce, Vertrags-, Verbraucher-, Wettbewerbs-, Urheber- und Datenschutzrecht.

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