21.02.2026 –, Clubraum Sprache: Deutsch
Bei der staatlichen Überwachung kollidiert das Interesse der Behörden an einer möglichst effizienten Überwachung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen. Wer versucht, rechtsstaatliche Ansprüche im Zusammenhang mit staatlicher Überwachung durchzusetzen, muss mit Widerstand der Behörden rechnen. Forderungen nach Transparenz wecken Ängste, dies könne den Erfolg der Überwachungsmassnahmen gefährden.
Für staatliches Handeln braucht es eine gesetzliche Grundlage, aus der klar wird, was der Staat tun darf und wie wir davon betroffen sein können. Bei Grundrechtseingriffen haben wir Anspruch auf eine wirksame Beschwerde an ein Gericht. Mit dem Öffentlichkeitsprinzip können wir uns Zugang zu amtlichen Dokumenten verschaffen, was der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Tätigkeit der Behörden dient. All das verträgt sich schlecht mit dem Anspruch des Staates, (heimlich) überwachen zu dürfen.
In diesem Vortrag wird dieser Interessenkonflikt beleuchtet. Es wird aufgezeigt, in wie weit mit Gesuchen und Gerichtsverfahren Transparenz zur staatlichen Überwachung hergestellt werden kann, dies anhand konkreter Beispiele wie die Verfahren der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung und gegen die Kabelaufklärung sowie Verfahren zum Öffentlichkeitsprinzip.
Viktor Györffy ist seit 1999 als Anwalt in Zürich tätig mit Schwerpunkten in den Bereichen Grundrechte, Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht sowie Strafrecht. Er ist Vorstandsmitglied der Digitalen Gesellschaft und Präsident des Vereins grundrechte.ch.